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   RG, 06.05.1904 - Rep. II. 50/04   

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https://dejure.org/1904,194
RG, 06.05.1904 - Rep. II. 50/04 (https://dejure.org/1904,194)
RG, Entscheidung vom 06.05.1904 - Rep. II. 50/04 (https://dejure.org/1904,194)
RG, Entscheidung vom 06. Mai 1904 - Rep. II. 50/04 (https://dejure.org/1904,194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist ein Urteil wirksam zugestellt, wenn ein Richter, der bei der Erlassung nicht mitgewirkt hat, im Eingange des Urteils als mitwirkend aufgeführt ist und es unterschrieben hat?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschrift des Urteils.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 58, 118
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 322/96

    Wirksamkeit eines von einem nicht mitwirkenden Richter unterschriebenen Urteils;

    Ob auch die Zustellung dieses fehlerhaft unterzeichneten Urteils wirksam war und die Revisionsfrist in Lauf gesetzt hat (vgl. dazu RGZ 58, 118, 122; 82, 422 ff; 90, 173, 174 f; 142, 197, 199; 159, 25, 26; BGH, Beschluß vom 27. Januar 1977 - IX ZR 147/72 = NJW 1977, 765; Urteil vom 21. Mai 1980 - IVVV ME 296/79 [richtig: VIII ZR 196/79 - d. Red.] = NJW 1980, 1849, 1850; zur Unterscheidung von wirksamer Verkündung und Zustellung vgl. MünchKomm-ZPO/Musielak § 315 Rdnr. 12 u. 13; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., § 315 Rdnr. 3; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 315 Rdnr. 2 u. 3), bedarf keiner Entscheidung, da die Revision innerhalb eines Monats nach der Zustellung und damit erst recht innerhalb der Sechs-Monatsfrist des § 516 ZPO eingelegt worden ist.
  • BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53

    Berichtigung eines Berufungsurteils

    Daran ändert auch nichts, daß ein solches Urteil äußerlich betrachtet mängelfrei ist, also den Anschein eines ordnungsgemäßen Urteils erweckt und daher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 58, 118; 82, 422; 142, 197; vgl. auch RGZ 159, 25) bei Zustellung die Rechtsmittelfristen in Lauf setzt.
  • BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60

    Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer

    Es ist in der Rechtsprechung (RGZ 29, 366; 58, 118, 122; 90, 173; 142, 197; 159, 25; OGHZ 3, 149; BGH NJW 1953, 624) und in der Rechtslehre (Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 8. Aufl. S. 258) allgemein anerkannt, daß die Zustellung eines Urteils die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf setzt, wenn das zugestellte Urteil nicht oder nicht von allen Richtern unterschrieben worden ist.
  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 151.81

    Erhebung einer Besetzungsrüge durch Geltendmachung eines unvollständigen Rubrums

    Der beim schriftlichen Absetzen des Urteils unterlaufene Verstoß gegen § 117 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, der im übrigen durch den Berichtigungsbeschluß vom 3. Juli 1981 geheilt worden ist (vgl. zu § 319 ZPO: RGZ 58, 118 [122], 90, 173 [174]; BGHZ 18, 350 [354]), läßt die sachliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts unberührt.
  • AG Kerpen, 24.06.2005 - 15 II 43/04
    In dem Verfahren 15 II 50/04 hat das Gericht dazu unlängst mit Beschluß vom 31.3.2005 auszugsweise ausgeführt:.
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